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Unser Verband:
Mit Wirkung vom 02.02.2012 haben wir den „Verband freier Antikdoggenzüchter
(VfA)“ gegründet. Gründungsmitglieder sind Maren Waltemate (aus der Antike)
sowie Sonja und Stefan Wittenfeld (vom Olymp). Mit diesem Namen wollen wir
folgendes ausdrücken: „Verband“ steht dafür, dass wir gemeinschaftlich an
unserem Zuchtkonzept arbeiten und einem gemeinsamen Standart folgen. Dazu
gehört unter Anderem ein positiver und gewaltfreier Umfang mit den Hunden oder
aber auch das Ziel, nicht allzu große und schwere Molosser zu züchten. „freier“
steht dafür, dass es nicht einen Vorsitzenden gibt, der alles alleine entscheidet,
sondern jeder Züchter ein Mitspracherecht hat!
Da uns eine weitgehende Transparenz wichtig ist,
 werden unsere Zuchtstatuten öffentlich
bekanntgegeben und auf den Websites
der Mitglieder veröffentlicht.
Unsere Zuchtstatuten:
§1 Allgemeines:
Im Folgenden werden alle Bestimmungen für eine Zucht im VfA festgelegt. Jeder
Züchter in diesem Verband hat sich an diese Bestimmungen zu halten.
§2 Zuchtvoraussetzungen:
§2.1 Mindest- und Höchstalter der Zuchthündin
Eine Zuchthündin muss bei ihrem ersten Wurf mindestens 24 Monate alt sein,
bzw. 22 Monate bei dem ersten Decktermin.
Das Höchstalter wurde mit Vollendung des 7. Lebensjahres festgelegt. Bei guter
Kondition und gutem Gesundheitszustand mit Vollendung des 8. Lebensjahres.
§2.2 Mindest- und Höchstalter des Deckrüden
Der Deckrüde sollte bei dem ersten Decktermin mindestens 16 Monate alt sein.
Ein Höchstalter gibt es für Deckrüden nicht.
§2.3 Abstand zwischen den Würfen
Eine Hündin muss bis zu ihrem nächsten Wurf mindestens 12 Monate Pause
haben, dabei muss mindestens eine Hitze dazwischen liegen.
§2.4 Hüftgelenksdysplasie (HD):
Zur Zucht sind nur Hunde mit HD-A und HD-B zugelassen. HD-B Hunde dürfen
dabei nur mit HD-A verpaart werden. In Ausnahmefällen dürfen nach Absprache
aller Züchter (siehe §6) auch HD-B Hunde mit HD-B Hunden verpaart werden.
HD-C Hunde können in besonderen Ausnahmefällen für einen Wurf zugelassen
werden, sofern Sie ansonsten ganz besonders attraktive Merkmale für die Zucht
mitbringen. Der Partner muß HD-A haben. Einem weiteren Wurf kann nur
zugestimmt werden, wenn mindestens 70% der Nachkommen HD-Auswertungen
vorgelegt haben.
§2.5 Ellbogendysplasie (ED):
Zur Zucht sind nur Hunde mit ED-0 und ED-1 zugelassen. Hunde mit ED-1 dürfen
dabei nur mit ED-0 Hunden verpaart werden.
§2.6 Herz
Alle Zuchthunde der VfA müssen sich einem Herzultraschall bei einem offiziellen
Kardiologen unterziehen. Zur Zucht zugelassen werden Hunde mit Herz-0 und
Herz-1, wobei Hunde mit Herz-1 nur mit Herz-0 Hunden verpaart werden dürfen.
§2.7 Fremdrüden
Fremdrüden, die beim VfA eingesetzt werden, müssen mindestens HD untersucht
sein. Die Unterlagen müssen zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.
§2.8 Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP)
Alle Zuchthunde des VfA müssen eine ZTP ablegen. Bestandteil der ZTP sind zum
einen die vorgenannten Gesundheitsbestimmungen, eine Typbewertung und ein
Wesenstest. Zur Zucht zugelassen werden nur Hunde, die alle diese
Vorraussetzungen erfüllen.
§3 Zuchtverfahren
Im VfA werden Hunde verpaart, die dem Standart der Antikdogge sehr ähnlich
sind bzw. schon entsprechen. Zum Aufbau der Rasse werden Dogo Canarios (DC),
Cane Corsos (CC) und Antikdoggen (AD) eingesetzt. Bei der Auswahl der
Zuchtpartner wird dabei weniger auf die Rasse geachtet, als darauf, dass die
Nachkommen dieser Verpaarung dem Standart der AD möglichst nahe kommen.
Dabei geht es um das äußere Erscheinungsbild, aber auch um das Wesen.
Wir züchten nicht nach dem Blutlinenverfahren.
§4 Umgang mit Tieren
Für eine gute erfolgreiche Zucht müssen nicht nur die Zuchttiere kontrolliert
werden, sondern auch der Züchter selber. Im VfA ist ein artgerechter, positiver
und gewaltfreier Umgang mit den Tieren Vorraussetzung für eine Zuchtzulassung.
Ebenso ist eine umfangreiche Sozialisierung und Habituation Vorraussetzung für
eine Zulassung.
§5 Zuchtausschluß
Verstößt ein Züchter gegen eine oder mehrere Bestimmungen, kann er entweder
zunächst abgemahnt oder auch direkt ausgeschlossen werden, je nach
Schweregrad des Verstoßes.
     
§6 Sondergenehmigungen
In Ausnahmefällen kann ein Züchter eine Sondergenehmigung beantragen. Über
diese wird abgestimmt. Die Sondergenehmigung gilt dann im Regelfall einmalig.
Es sei denn, dass ein entsprechend anderweitiger Beschluss vorliegt.
§7 Papiere
Jeder Welpe erhält Papiere des VfA mit Ahnentafel und den üblichen Angaben
über den Wurf.
§8 Abgabe der Welpen
Die Welpen werden frühestens mit 8 Wochen an die neuen Besitzer abgegeben.
Dabei sind sie entwurmt, geimpft und gechipt.
Die Zuchtstatuten des VfA treten mit Wirkung vom 02.02.2012 in Kraft.